Geschäftsbedingungen
für Werbung auf ZAH-Fahrzeugen

Auftragsannahme

 

  1. Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Verantwortung für Form und Inhalt der Werbung. Rosenstock Content ist berechtigt, Werbung nach eigenem Ermessen zurückzuweisen, wenn deren Inhalt gegen eine behördliche Bestimmung, gegen allgemeine Gesetze, die guten Sitten oder die Richtlinien des Unternehmens verstößt, vom ZAH nicht genehmigt worden ist oder deren Ausführung für Rosenstock Content unzumutbar wäre.
  1. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.

Auftragsdurchführung

  1. Rosenstock Content vermietet dem Auftraggeber Flächen an Entsorgungsfahrzeugen des ZAH zu Werbezwecken.
  1. Text und Ausführung der Werbung unterliegen den Rosenstock Content -Richtlinien und der Genehmigung durch Rosenstock Content; soweit erforderlich, sind maßstäbliche Entwürfe vorzulegen.
  1. Die Anbringung der Werbemittel ist Aufgabe des Auftraggebers und erfolgt auf seine Kosten. Sie wird von einem von Rosenstock Content beauftragten Fachunternehmen vorgenommen. Rosenstock Content übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unfachmännisches Anbringen der Werbeplakate entstehen. Der Auftraggeber liefert die für die Werbung erforderlichen Folien, fristgemäß kostenfrei an die von der Rosenstock Content angegebene Anschrift. Auf Wunsch lässt Rosenstock Content die Folien zum Selbstkostenpreis anfertigen. Ferner bietet Rosenstock Content einen Layoutservice, bei dem die Werbeflächen auf Wunsch entworfen werden. Hierfür werden individuelle Angebote erstellt.
  1. Vom Auftraggeber gelieferte Reinzeichnungsdaten werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nur zurückgegeben, wenn sie von ihm binnen eines Monats zurückgefordert werden.
  1. Die Haftung für Firmen oder deren Gehilfen, welche vereinbarungsgemäß von Rosenstock Content im Namen und für Rechnung des Auftraggebers beauftragt sind. wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  1. Die Neutralisierung der Werbung ist Aufgabe des Auftraggebers und erfolgt auf seine Kosten. Sie hat der Auftraggeber auch zu tragen. soweit sich Rosenstock Content die Neutralisierung vorbehalten hat. Die Neutralisierung umfasst bei Verwendung von Folien die evtl. erforderliche Wiederherstellung eines einwandfreien Lackuntergrundes. Die notwendigen Arbeiten sind vom Auftraggeber so rechtzeitig zu veranlassen, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Vertrages ausgeführt werden können. Verstreicht diese Frist ungenutzt, werden die notwendigen Arbeiten von Rosenstock Content unverzüglich auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt.
  1. Die Laufzeit des Auftrags beginnt grundsätzlich mit dem Tage des Einsatzes der Werbung, falls nichts anderes vereinbart ist. Rosenstock Content teilt dem Auftraggeber den Beginn der Werbung unverzüglich mit. Falls sich aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, die Lieferung des Werbematerials bzw. die von ihm übernommene Ausführung der Bemalungs-und Beschriftungsarbeiten um mehr als 6 Wochen nach Vertragsabschluss verzögert, ist Rosenstock Content berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zu berechnen.
  1. Streckenwünsche können nur erfüllt werden, soweit es die betrieblichen Verhältnisse seitens des ZAH zulassen. Die Beseitigung der Werbung aus zwingenden betrieblichen oder aus polizeilichen Gründen bleibt vorbehalten. Rosenstock Content sichert die unverzügliche Verständigung des Auftraggebers zu.
  1. Rosenstock Content übernimmt für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Werbematerial während der Laufzeit der Werbung sowie beim Transport, Entfernen und Lagern keine Haftung soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zutrifft.
  1. Fälle höherer Gewalt (Streik, Betriebseinschränkung, Betriebsunterbrechung, behördliche Anordnungen usw.), welche die Vertragschließenden an der Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen hindern, befreien beide Teile für die Dauer ihrer Einwirkung von ihren Verpflichtungen. Kann die Werbung aus Gründen, die ein Dritter zu vertreten hat, vorübergehend nicht vorgeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  1. Bei Festsetzung der Preise wurde berücksichtigt, a Fahrzeuge aus betrieblichen Gründen beim ZAH (z.B. Reparaturen, Wartungsarbeiten, Hauptuntersuchungen) bis zu jeweils 7 Tage durchgehend nicht im Verkehr sind. Für Ausfälle von mehr als durchgehend 7 Tagen erteilt Rosenstock Content eine entsprechende Gutschrift.
  1. Wird ein Fahrzeug vor Vertragsablauf aus dem Verkehr gezogen und durch ein Fahrzeug gleicher Art ersetzt, so wird die Werbung auf das Ersatzfahrzeug übertragen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei einem Fahrzeugwechsel innerhalb der ersten 3 Vertragsjahre wird ein Teil dieser Kosten von der Rosenstock Content übernommen. Die Höhe dieses Anteils richtet sich nach der Zeit, die an 3 Vertragsjahren fehlt: Bemalungspreis 36 Monate x Restlaufzeit in Monaten. Sollte ein Fahrzeug weniger als 6 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit aus dem Verkehr gezogen werden, so kann der Auftraggeber den Vertrag mit Wirkung zum Tage der Außerdienststellung vorzeitig kündigen.
  1. Wird die Werbung ganz oder teilweise vom ZAH oder von den zuständigen Aufsichtsstellen untersagt, so gilt der Vertrag vom Zeitpunkt der Beendigung der Werbung ab in entsprechendem Umfang aufgrund der von Rosenstock Content unverschuldeten Unmöglichkeit der Leistung als aufgehoben. Schadensersatzansprüche stehen aus diesem Anlass keiner der beiden Parteien zu. Vom Auftraggeber geleistete Vorauszahlungen werden für die noch ausstehende Zeit zurückvergütet; darüber hinaus bestehen keine Ansprüche.
  1. Wird vor Beendigung des Auftrages der zwischen Rosenstock Content und dem ZAH abgeschlossene Pachtvertrag aufgehoben, so ist Rosenstock Content berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder dessen weitere Erfüllung ihrem Rechtsnachfolger zu übertragen. Im Fall der Kündigung werden dem Auftraggeber Vorauszahlungen für die noch ausstehende Zeit erstattet; darüber hinaus bestehen keine Ansprüche.

Preise, Nachlässe

  1. Verbindlich ist die jeweils gültige Preisliste. Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr steht dem Auftraggeber im Falle einer Erhöhung der Listenpreise um mehr als 10 % ein Rücktrittsrecht zum Zeitpunkt des lnkrafttretens der Preisänderung zu.
  1. Skonto wird nicht gewährt.

 

Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Die Miete wird quartalsweise berechnet und ist am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Nebenkosten gelten mit Erhalt der Rechnungen als sofort fällig gestellt.
  1. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen mindestens in Höhe von I v.H. über dem jeweiligen Diskont der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet; Rosenstock Content ist berechtigt, fristlos zu kündigen.
  1. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Vertreter mit besonderer Vollmacht berechtigt.

Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Hildesheim, dies gilt auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall. dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers in. Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Rosenstock Content e.K. Ringstraße 9 • 31162 Bad Salzdetfurth

Telefon 05064/930509 • Mail f.stehr@rosenstock-content.de